Missbrauch

Missbrauch

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Miss|brauch ['mɪsbrau̮x], der; -[e]s, Missbräuche ['mɪsbrɔy̮çə]:
a) das Missbrauchen (a):
der Missbrauch eines Amtes, der Macht; Missbrauch mit etwas treiben; die Beseitigung von Missbräuchen.
b) übermäßiger Gebrauch:
vor dem Missbrauch von Medikamenten warnen.
c) Vergewaltigung; Anwendung sexueller Gewalt, bes. gegenüber Kindern:
er wurde wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt.

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Mịss|brauch 〈m. 1u
1. böswillig falscher, übertriebener od. unerlaubter Gebrauch (eines Rechts, einer Sache, einer Person) (Alkohol\Missbrauch)
2. sexueller \Missbrauch
2.1 strafbare sexuelle Handlungen an Kindern od. Jugendlichen unter 18 Jahren
2.2 〈selten〉 Vergewaltigung (von Erwachsenen)
● mit seiner Macht \Missbrauch treiben

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Mịss|brauch , der; -[e]s, …bräuche:
1.
a) das Missbrauchen (1 a):
der M. der Macht;
M. mit etw. treiben;
b) übermäßiger Gebrauch; Abusus:
der M. von Medikamenten.
2. Vergewaltigung; Anwendung sexueller Gewalt, bes. gegenüber Kindern.

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I
Missbrauch,
 
sexueller Missbrauch.
II
Missbrauch,
 
funktionswidrige, Treu und Glauben widersprechende Ausnutzung eines Rechts oder einer Rechtsposition (§ 242 BGB). Gegen den Rechtsmissbrauch kann sich der Betroffene nicht nur durch die Einrede der Arglist wehren, sondern die unzulässige Rechtsausübung ist von Amts wegen zu berücksichtigen. Rechtsmissbrauch kann z. B. vorliegen, wenn der Rechtsinhaber das geltend gemachte Recht selbst durch unredliches Verhalten erworben hat.

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Mịss|brauch, der; -[e]s, ...bräuche: 1. a) das Missbrauchen (1 a): der M. eines Amtes, der Macht; sexueller M. von/(seltener:) an Kindern als Straftatbestand; damit der grassierende M. von Leistungsgesetzen eingedämmt wird (Woche 14. 2.97, 14); M. mit etw. treiben; Ziel des Gesetzes ist es, Missbräuche ... zu verhindern (Welt 20. 7. 89, 1); die Beseitigung von Missbräuchen; etw. vor M. schützen; b) übermäßiger Gebrauch; Abusus: der M. von Medikamenten. 2. (seltener) Vergewaltigung, Notzucht: ... lautete zum Beispiel der scheinbar harmlose Text einer Anzeige, mit der eine Familie ihre Kinder zum M. freigab (Woche 25. 4.97, 26).

Universal-Lexikon. 2012.

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